Familienratgeber

Infos für Familien von A bis Z

Existenzsicherung für Bedürftige/Arbeitslose

Wer in unserem Lande bedürftig ist erhält aus Steuermittel finanzielle Hilfe, die seinen Mindestbedarf (Existenzminimum) und den seiner Familie beziehungsweise Lebensgemeinschaft- man spricht von Bedarfsgemeinschaft- absichert.

Für nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Familien - dazu zählen auch ältere Menschen über - übernimmt die Sozialhilfe die Grundsicherung. Die gesetzlichen Regelungen findet man im neuen Sozialgesetzbuch (SGB) XII.

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige übernimmt das neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld die Grundsicherung. Die gesetzlichen Regelungen dazu findet man im neuen Sozialgesetzbuch II. Beide Leistungssysteme sind auf einander bezogen. Im Falle von Streitigkeiten sind für beide Leistungssysteme seit dem 1. Januar 2005 die Sozialgerichte zuständig.

Für Familien mit geringem Einkommen, die auf ergänzende finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt ihrer Kinder angewiesen sind, gibt es seit 1. Januar 2005 den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist im Bundeskindergeldgesetz, § 6a, geregelt.

Für überschuldete Arbeitnehmer und ihre Familien sichert der Pfändungsschutz, dass ihnen das Lebensnotwendige bleibt.  Der Pfändungsschutz ist in der Zivilprozessordnung (ZVP) gesetzlich geregelt. Wenn sie mit eigener Kraft nicht aus der Überschuldung heraus kommen können, kann ihnen die Verbraucherinsolvenz zu einem wirtschaftlichen Neustart helfen.