Familien mit Mehrlingen sind finanziell stärker belastet, daher ist es sinnvoll, sich über Ansprüche auf staatliche Leistungen wie Mutterschafts- und Erziehungsgeld und gegebenenfalls Sozialhilfe zu informieren. Die werdenden Eltern können sich über staatliche Leistungen und anderen Formen der Unterstützung im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung informieren.
Eltern, die ab dem 01. März 2009 Drillinge oder eine höhergradige Mehrlingsgeburt erwarten, erhalten in Nordrhein-Westfalen eine Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro pro Baby. Dieses "Begrüßungsgeld" mildert die erhebliche finanzielle Belastung, die junge Familien nach der Geburt von Mehrlingen tragen müssen. Es genügt ein formloser Antrag an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf. Dabei ist die Geburtsurkunde mit einzureichen.
Kommen Mehrlinge zur Welt, werden für das zweite und jedes weitere Kind zusätzlich zum Elterngeld 300 Euro je Kind gezahlt. Diese 300 Euro werden nicht auf andere staatlichen Leistungen angerechnet.
Familien in besonderen Notlagen können beispielsweise finanzielle Unterstützung über die Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Diese Stiftung hilft nicht nur Müttern mit Mehrlingsschwangerschaften, sondern nach Prüfung des Einzelfalls, wenn ein finanzieller Engpass vorliegt. Zuschüsse der Bundesstiftung sind nur möglich, wenn andere Sozialleistungen, einschließlich der Sozialhilfe, nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig eintreffen. Die Leistungen sind einkommensabhängig, richten sich also nach der Bedürftigkeit der Familie. In Frage kommen zum Beispiel folgende Leistungen:
Der Antrag wird über die Beratungsstelle an die Mutter Kind Stiftung gestellt und verläuft für die Antragsstellerin anonym. Die Leistungen der Stiftung müssen nicht zurückgezahlt werden und werden nicht als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet. Bedingung ist, dass die Antragsstellerin ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung durch die Mutter Kind Stiftung.
Einige Beratungsstellen zahlen nach Ablauf des 3. Schwangerschaftsmonats keine Gelder mehr aus, deshalb ist es empfehlenswert, sich schnellstmöglich nach Eintritt der Schwangerschaft auf jeden Fall aber vor der Geburt an eine anerkannte Beratungsstelle zu wenden. Nach der Geburt werden von der Stiftung Mutter und Kind keine Hilfen mehr bewilligt. Beratungsstellen, über die Sie einen Antrag stellen können, sind z. B. profamilia, Donum Vitae, die Evangelische Kirche oder das Gesundheitsamt.
Informationen zu Beratungsangeboten in Ihrer Nähe finden Sie unter http://www.schwanger-info.de/beratung.0.html.
Leider sind auch für Eltern von Mehrlingen keine monatelangen Haushaltshilfen vorgesehen. Der Gesetzgeber sieht die Versorgung durch eine Haushaltshilfe nur in folgenden Fällen vor:
Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn sich die sonst haushaltsführende Person in
Nachzulesen ist das in § 38 Sozialgesetzbuch V5 (Haushaltshilfe).
Sollte die sonst haushaltsführende Person aufgrund einer Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, bleibt aber zuhause, ist vom Gesetzgeber keine Versorgung durch eine Haushaltshilfe vorgesehen. Allerdings können die Krankenkassen darüber hinaus Leistungen gewähren und dabei Umfang und Dauer der Leistung selbst bestimmen. Um zu erfahren, welche Hilfen finanziert werden, wendet man sich an seine Krankenkasse.
Einige Städte und Gemeinden zahlen bei höhergradige Mehrlingen (ab Drillingen) ein Begrüßungsgeld. Um das Begrüßungsgeld zu erhalten sollte man sich aber unbedingt vor der Geburt an die Kommune wenden und Förderung beantragen.
Unter Umständen kann man mit der Kommune ermäßigte Gebühren, erweiterte Parkmöglichkeiten (Behindertenparkplätze) und andere Vergünstigungen vereinbaren.
Hilfreich sind auch Selbsthilfegruppen für Mehrlingseltern, die es in vielen Städten gibt. Hier finden Familien nicht nur praktische Tipps und die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch, sondern häufig auch die Möglichkeit auf einer Art Flohmarkt, günstige Angebote für Umstandsmode, Babyausstattung und anderes zu nutzen.
Viele Firmen, die Baby-Artikel anbieten geben großzügige Sachspenden, wenn man sie anschreibt. Auch hier ist es ratsam, diese Anschreiben vor der Geburt zu verfassen. Nach der Geburt haben Mehrlingseltern in der Regel buchstäblich alle Hände voll zu tun, außerdem geben Sie so der Firma die Gelegenheit eines Begrüßungsgeschenks zur Geburt der Kinder. Mögliche Ansprechpartner finden Sie zum Beispiel bei "Wer liefert was?" (www.wlw.de) wenn sie den entsprechenden Suchbegriff eingeben. Unter folgendem Link finden Sie Hersteller von Produkten rund ums Baby: http://www.wlw.de/sse/MainServlet?sprache=de&land=DE&anzeige=produkt&suchbegriff=baby.
Auch beim Einkauf kann man etwas Geld sparen, wenn man im Laden einen Mehrlingsrabatt aushandelt. Dabei sollte man sich an leitende Angestellte wenden, weil eine einfache Verkäuferin oft keinen Nachlass gewähren darf. In jedem Fall gilt: Fragen kostet nichts.
www.schwanger-info.de
www.mehrlinge.com
www.mehrlinge.de
www.drillis.de
www.abc-club.de