Das Unterhaltsrecht regelt das gegenseitige finanzielle Einstehen der Familienangehörigen für einander. Es betrifft die finanzielle Verantwortung zwischen Eltern und Kindern und zwischen Partnern in bestehenden und geschiedenen Ehen und nicht ehelichen Beziehungen, wenn Kinder betreut werden.
Das Unterhaltsrecht ist eng mit den Wertvorstellungen der Gesellschaft in Bezug auf Familie verbunden. Es muss deshalb auf geänderte Lebensformen reagieren, so z. B. auf hohe Scheidungszahlen, auf die Zunahme von Zweitfamilien, Alleinerziehenden und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, auf geänderte Rollenverständnisse und steigende Erwerbstätigkeit von Müttern, aber auch auf die steigende Lebenserwartung und zunehmende Zahl von Pflegebedürftigkeit, die erwachsende Kinder für den Unterhalt der alten Eltern in die Pflicht nimmt.
Die Reform des Unterhaltsrechtes, die zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, nimmt die gewandelten Lebensformen auf. Sie gilt grundsätzlich nicht für vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehen.
Bundesministeriums der Justiz, www.bmj.de/unterhalt