Mit der Beitragszahlung zur Rentenversicherung erwirbt man Rentenanwartschaften, d.h. das Recht auf eine spätere Rente, vorausgesetzt man hat lange genug gezahlt. Die so genannte Rentenformel berücksichtigt für die Berechnung der individuellen Renten die persönliche Beitragshöhe und die Dauer der Beitragszahlung sowie auch die allgemeine Lohnentwicklung.
Dazu rechnet die Rentenversicherung das beitragspflichtige Einkommen und die entsprechende Beitragshöhe des Versicherten in so genannte Entgeltpunkte (EP) um. Wer in einem Jahr genau soviel verdient, wie es dem statistischen Durchschnittsverdienst des Jahres entspricht, erhält für dieses Jahr in der Rentenversicherung einen Entgeltpunkt gut geschrieben. Verdient der Versicherte mehr oder weniger, dann werden ihm Rentenpunkte, die entsprechend unter oder über dem Wert Eins liegen, gutgeschrieben – die Höhe der maximalen Entgeltpunkte variiert von Jahr zu Jahr.
Für die spätere Rente werden alle erreichten Entgeltpunkte addiert. Hinzugerechnet werden ggf. noch Extra-Entgeltpunkte z.B. für Kindererziehung – für Geburten bis 1992 je ein Entgeltpunkt pro Kind, ab 1992 drei Entgeltpunkte pro Kind. Auch für Zeiten von Wehr- und Zivildienst, für die Zeit eines ökologischen oder sozialen Jahres, u. U. für Pflegezeiten und für so genannte anrechenbare Zeiten werden Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Die Summe der Entgeltpunkte ergibt mit dem amtlich festgeschriebenen aktuellen Rentenwert multipliziert den individuellen Anspruch auf die Regelaltersrente in Euro (vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen).
Bei der Regelaltersrente, einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und einer Erziehungsrente zählen die Entgeltpunkte voll. Für andere Rentenarten - z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung oder für Hinterbliebenenrenten - und bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente, werden die Entgeltpunkte niedriger bewertet, entsprechend fallen diese Renten auch niedriger aus.
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2007 in den alten Bundesländern 26,27 Euro und in den neuen Bundesländern 23,09 Euro. Er wird jährlich zum 1. Juli an die Lohnentwicklung angepasst, die immer noch in West und Ost unterschiedlich verläuft.
Rentenniveau: Wenn vom heutigen oder künftigen Rentenniveau gesprochen wird, wird stets von der Rente eines fiktiven Standardrentners ausgegangen. Dieser Standardrentner leistet 45 Jahre lang auf einen durchschnittlichen Verdienst Beiträge zur Rentenversicherung. Dafür wird ihm pro Jahr ein Entgeltpunkt (EP) zugeteilt. Seine 45 vollen Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert ergeben die Höhe der Standardaltersrente. Im Jahr 2007 würde dieser Standardrentner mit 65 Jahren im Westen eine monatliche Rente von 1.182,15 Euro (26,27 Euro mal 45 EP) bzw. im Osten von 1.039,05 Euro (23,09 Euro mal 45 EP) erhalten.
In der Realität sind die Rentenbiographien der Menschen aber höchst unterschiedlich und ähneln eher nicht der des Standardrentners. Die meisten Menschen erhalten in den ersten Berufsjahren weniger als einen Durchschnittsverdienst und deshalb Entgeltpunkte von weniger als Eins. Später verdienen sie vielleicht überdurchschnittlich und zahlen höhere Beiträge, die ihnen pro Jahr mehr Entgeltpunkte einbringen - für 2007 maximal 2,1365 Punkte. Viele Menschen sind zudem nicht durchgängig 45 Jahre lang erwerbstätig. Beispielsweise starten sie später mit dem Erwerbsleben, unterbrechen dieses durch Arbeitslosigkeit oder Familienpflichten und müssen vielleicht vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze eine Rente mit entsprechenden Abschlägen beantragen.
Die Rentenversicherung gibt genaue Auskunft über die persönlichen Rentenansprüche. An dieser Stelle kann nur das Schema einer Rentenberechnung grob skizziert werden.
Sozialgesetzbuch VI §§ 66 bis 75 (Berechnung und Anpassung der Renten / Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte).