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Was gilt allgemein für die gesetzliche Rente?

Was gilt allgemein für die gesetzliche Rente?

Mit der Organisation der gesetzlichen Rente ist die Deutsche Rentenversicherung als Europas größter gesetzlicher Rentenversicherer betraut. Seit 2005 sind alle deutschen Rentenversicherungsträger unter ihrem Dach zusammengefasst. Die beiden Bundesträger heißen jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See. Die Regionalträger führen als Zusatz den regionalen Namen z.B. Deutsche Rentenversicherung Westfalen. Die Alterssicherung der Landwirte gehört nicht zur Deutschen Rentenversicherung, sie ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung.

Für alle Versicherten wird bei der Deutschen Rentenversicherung ein Rentenversicherungskonto unter einer persönlichen Versicherungsnummer geführt. Dieses Konto enthält in der Regel die gesamte Rentenbiographie eines Versicherten, alle Beiträge, die er geleistet hat, alle den Beiträgen zu Grunde liegenden Verdienste und alle rentenrelevanten Zeiten. Allen Versicherten ab 27 Jahren geht jährlich eine Renteninformation zu, die den aktuellen Stand ihrer erworbenen Rentenansprüche verzeichnet. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres gibt es alle drei Jahre eine ausführlichere Rentenauskunft, die eine erste Berechnung der künftigen Rente enthält und über Voraussetzungen sowie Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn informiert.

Die ordnungsgemäße Führung des Rentenversicherungskontos ist die Voraussetzung für die korrekte Berechung der späteren Rente. Je länger und je höher die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung geleistet wurden, umso höher liegen die Rentenanwartschaften des Versicherten und damit seine spätere Rente. Deshalb ist es vor allem für rentennahe Jahrgänge wichtig, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung zu beantragen und selbst zu überprüfen, ob alle Eintragungen zutreffend sind.

Bei Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Altersversorgung hälftig geteilt. Man spricht vom so genannten Versorgungsausgleich. So kann sich die Rente bei einem Ehepartner erheblich reduzieren und bei dem anderen entsprechend erhöhen.

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes unterschieden (> Rentenarten).

! Für Empfänger von sehr kleinen Renten, die keine weiteren Einkünfte oder Vermögen haben, gibt es eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter ab 65 Jahren oder bei Erwerbsminderung. Sie entspricht der Höhe nach der Sozialhilfe, wird jedoch anders als die Sozialhilfe in der Regel ohne Rückgriff auf Unterhaltspflichtige in gerader Linie, z. B. die eigenen Kinder, gezahlt. Diese Grundsicherung wird bei der Kommune beantragt. (> Existenzsicherung für Bedürftige)

Wichtig: Renten müssen beantragt werden! Die Antragsformulare kann man schriftlich oder mündlich, auch online bei der Deutschen Rentenversicherung oder ihren Auskunfts- und Beratungsstellen anfordern. Den Antrag auf eine Altersrente sollte man schon rund drei Monate vor Erreichen des entsprechenden Alters stellen. Dann wird sie pünktlich mit dem maßgebenden Geburtstag gezahlt. Spätestens aber in einer Dreimonatsfrist nach der Vollendung des entsprechenden Alters muss man die Altersrente beantragen. Dann wird sie ohne Geldverlust nachgezahlt.

Renten werden zum Ende des Monats, für den sie bestimmt sind, überwiesen. Hinterbliebenenrenten können unter Umständen auch monatlich im Voraus ausgezahlt werden. Mit der Überweisung der Renten auf das Konto der Rentenbezieher ist der Rentenservice der Deutschen Post beauftragt. Dorthin (nicht der Rentenversicherung!) meldet man auch Änderungen von Anschrift oder Bankverbindung. Wer seine Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst bei der Bank abheben kann oder 75 Jahre und älter ist, kann sich auf Antrag die Rente kostenlos durch den Briefträger bringen lassen. Das entsprechende Antragsformular erhält man in den Filialen der Deutschen Post.

Übrigens: Rentenbezieher erhalten mancherorts Vergünstigungen. Damit man sich ausweisen kann, enthält der jeweils aktuelle Rentenbescheid einen kleinen scheckkartengroßen Rentnerausweis zum Ausschneiden.

Sozialgesetzbuch (SGB) VI

 Kostenlosen und fachkundigen Rat erhält man zu allen Rentenfragen bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten. Alle Adressen findet man im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de aber auch in den regionalen Telefonbüchern.

Unter www.deutsche-rentenversicherung.de kann man bei Publikationen - Infobroschüren zur Rente auch eine Broschüre mit dem Titel „Vom aktuellen Rentenwert bis zur Zurechnungszeit“ herunterladen. Sie erklärt die für Laien verwirrenden Fachausdrücke der Rentensprache.

Zum Nulltarif gibt es außerdem ein Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: Tel. 0800 1000 4800. Dort erreicht man Experten von Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 und 19.30 Uhr und Freitag zwischen 7.30 und 15.30 Uhr.

 Deutsche Rentenversicherung
Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, den ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und bei den meisten Versicherungsämtern der Kommunen erhält man nicht nur die Antragsvordrucke sondern auch Unterstützung beim Ausfüllen der Rentenanträge.