Konsumfinanzierung auf Kredit ist in Deutschland weit weniger üblich als in den meisten großen Wirtschaftsnationen und die Summe der Raten- und Dispokredite lag 2008 zehn Prozent niedriger als 2004.
Aber Kredite aufnehmen, in Raten abzahlen, das ist heute ein normales wirtschaftliches Verhalten, wenn man ordnungsgemäß seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Ist das jedoch - z. B. durch private oder berufliche Schicksalsschläge - nicht mehr möglich, dann wird Verschuldung schnell zu Überschuldung. Und oft geraten die betroffenen Familien dann in eine Schuldenspirale, aus der sie sich mit eigener Kraft nicht mehr befreien können. 1,6 Millionen Haushalte sind nach Angaben der Bundesregierung (Stand 2009) nicht mehr in der Lage Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Für diese Privatpersonen gibt es seit 1999 die gerichtliche Restschuldbefreiung, das Verbraucherinsolvenzverfahren, das redlichen Schuldnern selbst gegen den Willen ihrer Gläubiger einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht. Ohne eine solche Restschuldbefreiung haben die Gläubiger die Möglichkeit, 30 Jahre lang über eine Zwangsvollstreckung ihre Forderungen einzutreiben.
Wichtig: Vormals wirtschaftlich Selbstständige können die Verbraucherinsolvenz nur beantragen, wenn sie weniger als 22 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern haben. Andernfalls müssen sie wie aktive Selbstständige das Regelinsolvenzverfahren beantragen.
Insolvenzordnung (InsO)
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Sozialamt der Gemeinde
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Friedrichplatz 10, 34117 Kassel, Telefon: 0561 7710-93 Telefax: 0561 7111-26. www.bag-schuldnerberatung.de.
Dort kann man auch nach Beratungsstellen in der näheren Umgebung des Wohnortes suchen. Und die Bundesarbeitsgemeinschaft hilft vertraulich und anonym mit einer Onlineschuldenberatung www.meine-schulden.de .
Justizministerium Nordrhein-Westfalen www.justiz.nrw.de unter dem Suchwort „Verbraucherinsolvenz“.
Eine Ratgeberbroschüre der Bundesregierung „Schulden abbauen – Schulden vermeiden“, kann man unter www.bundesregierung.de bei „Broschüren bestellen“ (Stichwort „Schulden“) herunterladen oder bestellen.