Familienratgeber

Infos für Familien von A bis Z

Aktuelles

In dieser Rubrik informieren wir über aktuelle Themen rund um die Familienpolitik:

NEU: Hilfebedürftige Schüler, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, dürfen ab den Sommerferien 2010 bis zu 1.200 Euro für Ferienjobs von höchsten vier Wochen pro Jahr anrechnungsfrei behalten.



Die Schule ist aus!
Kindergeld zwischen Schule und Berufsausbildung
Die Schule ist abgeschlossen und die Berufsausbildung soll bald beginnen. Da ist es wichtig zu wissen: Kindergeld gibt es bis zum 25. Lebensjahr, auch zwischen zwei Ausbildungsphasen. Voraussetzung: die Pause z. B. zwischen Schule und Studium, dauert höchstens vier Monate. Es sei denn, diese Zeit wird nachweislich unverschuldet überzogen.

Wichtig: Die Viermonatsgrenze gilt nicht, wenn sich ein Kind arbeitslos meldet, dann greift das Kindergeld bei Arbeitslosigkeit. Für arbeitsuchend gemeldete Kinder über 18 Jahren erhalten Eltern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld. > Für welche Kinder gibt es Kindergeld?