Gleiche Rechte für alle sind erst dann verwirklicht, wenn man sie auch durchsetzen kann, ggf. auch vor Gericht! Damit niemand aus finanziellen Gründen auf sein Recht verzichten muss, können Menschen mit geringem Einkommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen. Vorrangig sind aber immer die eigenen Möglichkeiten zur Finanzierung des „guten Rechts“ zu nutzen – etwa über eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder ggf. auch mit Hilfe eines Prozesskostenvorschusses des Unterhaltsverpflichteten.