Jede Frau und jeder Mann haben das Recht, sich im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sowie in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung beraten zu lassen.
In Beratungsstellen erhalten Schwangere in Notlagen sowohl Informationen über alle zur Verfügung stehenden staatlichen und privaten Hilfen als auch personelle Unterstützung und Begleitung zur Bewältigung der Schwierigkeiten und zur Entwicklung einer Lebensperspektive. Von dort werden auch materielle Hilfen vermittelt, die die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" sowei Landesstiftungen gewähren. Die Beratung soll ggf. auch über Hilfsmöglichkeiten informieren, die vor oder nach der Geburt eines in seiner Gesundheit beeinträchtigten Kindes zur Verfügung stehen.
Umfassende Informationen zur Schwangerschaft finden Sie unter www.schwanger-info.de, der Internet-Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die Anschriften von Schwangerschafts- und -konfliktberatungsstellen erhalten Sie unter www.dajeb.de/bfonline.htm.
Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz (SchKG)
Schwangerschaftsberatungs- und -konfliktberatungsstellen, Ärztin/Arzt, Sozialamt
www.schwanger-info.de, Wohlfahrts- und Familienverbände, Kirchen, Sozialamt, Jugendamt