Die Abfassung eines Testamentes zählt zu den Vorsorgemaßnahmen. Je nach Lebenssituation kann es sehr sinnvoll sein, mit seinem „letzten Willen“, selbst zu bestimmen, wer was erben soll. Ist kein Testament vorhanden, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
In diesem Kapitel informieren wir zu Fragen rund um das Thema ‚Erben und Vererben’.
Fragen zur Besteuerung von Erbschaften werden im Kapitel Erbschaftssteuer behandelt.
Nachlassgerichte, Rechtsanwälte
Broschüre ‚Erben und Vererben’, des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de/publikationen oder beim Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, Telefon 01805/778090 zu bestellen.
Das Erbrecht §§ 1922 bis 2385 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)