Der Mieter, der einmal aufgrund eines WBS eine Sozialwohnung bezogen hat, braucht die Wohnung nicht zu räumen, wenn er später ein höheres Einkommen erzielt, wonach er keine WBS mehr erhalten würde. Jedoch wird in einigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) in diesem Fall eine sog. Fehlbelegungsabgabe von dem Mieter gefordert.
Im Unterschied zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins gelten für die Ermittlung im Rahmen der Fehlbelegungsabgabe neue höhere Freibeträge für Alleinerziehende und Familien mit Kindern.
Die Fehlbelegungsabgabe wird nach Prozenten der Einkommensüberschreitung berechnet und verursacht, abhängig vom Bundesland, durchschnittlich folgende Kosten pro Quadratmeter Wohnraum.
Die Größe der Wohnung die mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden darf richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Jedes Haushaltsmitglied hat Anspruch auf einen Wohnraum. Ein Ehepaar mit 3 Kindern darf demnach in eine 5 Raumwohnung ziehen.
Aus der nachstehenden Tabelle können Sie die Einkommensgrenzen ersehen. Sie können auch ablesen, ob und ggf. wieviel Sie zahlen müssen.
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze jährlich | Überschreitungsgrenzen (jährliches anrechenbares Gesamteinkommen über folgende Beträge) | ||||
| 20 % | 40 % | 60 % | 70 % | 80 % | |
1 Person | 12.000 Euro | 14.400 Euro | 16.800 Euro | 19.200 Euro | 20.400 Euro | 21.600 Euro |
2 Personen | 18.000 Euro | 21.600 Euro | 25.200 Euro | 28.800 Euro | 30.600 Euro | 32.400 Euro |
3 Personen | 22.100 Euro | 26.520 Euro | 30.940 Euro | 35.360 Euro | 37.570 Euro | 39.780 Euro |
4 Personen | 26.200 Euro | 31.440 Euro | 36.680 Euro | 41.920 Euro | 44.540 Euro | 47.160 Euro |
5 Personen | 30.300 Euro | 36.360 Euro | 42.420 Euro | 48.480 Euro | 51.510 Euro | 54.540 Euro |
6 Personen | 34.400 Euro | 41.280 Euro | 48.160 Euro | 55.040 Euro | 58.480 Euro | 61.920 Euro |
je Kind | 500 Euro | 600 Euro | 700 Euro | 800 Euro | 850 Euro | 900 Euro |
| als Zuschlag für jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Alter bis 26 Jahre | |||||
Fehlbelegungsabgabe in Euro/qm mtl. | 0 Euro/qm mtl. | 0,35 Euro/qm mtl. | 1,50 Euro/qm mtl. | 2,50 Euro/qm mtl. | 3,00 Euro/qm mtl. | 3,50 Euro/qm mtl. |