Familienratgeber

Infos für Familien von A bis Z

Sozialwohnung - Wohnberechtigungsschein

 

  1. Wie hoch darf das Einkommen sein?
  2. Wie groß darf eine Sozialwohnung bzw. Belegungsbindungswohnung sein?
  3. Wann wird ein "dringender Wohnbedarf" anerkannt?
  4. Miete im sozialen Wohnungsbau
  5. Fehlbelegungsabgabe

 

Fehlbelegungsabgabe

Der Mieter, der einmal aufgrund eines WBS eine Sozialwohnung bezogen hat, braucht die Wohnung nicht zu räumen, wenn er später ein höheres Einkommen erzielt, wonach er keine WBS mehr erhalten würde. Jedoch wird in einigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) in diesem Fall eine sog. Fehlbelegungsabgabe von dem Mieter gefordert.

Im Unterschied zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins gelten für die Ermittlung im Rahmen der Fehlbelegungsabgabe neue höhere Freibeträge für Alleinerziehende und Familien mit Kindern.

Die Fehlbelegungsabgabe wird nach Prozenten der Einkommensüberschreitung berechnet und verursacht, abhängig vom Bundesland, durchschnittlich folgende Kosten pro Quadratmeter Wohnraum.

Die Größe der Wohnung die mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden darf richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Jedes Haushaltsmitglied hat Anspruch auf einen Wohnraum. Ein Ehepaar mit 3 Kindern darf demnach in eine 5 Raumwohnung ziehen.

Aus der nachstehenden Tabelle können Sie die Einkommensgrenzen ersehen. Sie können auch ablesen, ob und ggf. wieviel Sie zahlen müssen.

Haushaltsgröße

Einkommensgrenze jährlich

Überschreitungsgrenzen (jährliches anrechenbares Gesamteinkommen über folgende Beträge)

 

20 %

40 %

60 %

70 %

80 %

1 Person

12.000 Euro

14.400 Euro

16.800 Euro

19.200 Euro

20.400 Euro

21.600 Euro

2 Personen

18.000 Euro

21.600 Euro

25.200 Euro

28.800 Euro

30.600 Euro

32.400 Euro

3 Personen

22.100 Euro

26.520 Euro

30.940 Euro

35.360 Euro

37.570 Euro

39.780 Euro

4 Personen

26.200 Euro

31.440 Euro

36.680 Euro

41.920 Euro

44.540 Euro

47.160 Euro

5 Personen

30.300 Euro

36.360 Euro

42.420 Euro

48.480 Euro

51.510 Euro

54.540 Euro

6 Personen

34.400 Euro

41.280 Euro

48.160 Euro

55.040 Euro

58.480 Euro

61.920 Euro

je Kind

500 Euro

600 Euro

700 Euro

800 Euro

850 Euro

900 Euro

 

als Zuschlag für jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Alter bis 26 Jahre

Fehlbelegungsabgabe in Euro/qm mtl.

0 Euro/qm mtl.

0,35 Euro/qm mtl.

1,50 Euro/qm mtl.

2,50 Euro/qm mtl.

3,00 Euro/qm mtl.

3,50 Euro/qm mtl.