Familienratgeber

Infos für Familien von A bis Z

Sozialwohnung - Wohnberechtigungsschein

 

  1. Wie hoch darf das Einkommen sein?
  2. Wie groß darf eine Sozialwohnung bzw. Belegungsbindungswohnung sein?
  3. Wann wird ein "dringender Wohnbedarf" anerkannt?
  4. Miete im sozialen Wohnungsbau
  5. Fehlbelegungsabgabe

 

Die Miete  von Sozialwohnungen

Sozialwohnungen sind mit öffentlichen Mitteln des Bundes, der Länder und der Kommunen gefördert worden und unterliegen deshalb einer Belegungs- und Preisbindung, das heißt, die Wohnungen dürfen nur an bestimmte Mieter zu einem bestimmten Preis vermietet werden. Der Vermieter darf nur die sogenannte Kostenmiete verlangen, das ist die Miete, die er braucht, um seine laufenden Aufwendungen abzudecken. Wer eine Sozialwohnung angemietet hat, wohnt deshalb relativ preiswert, die ortsübliche Vergleichsmiete spielt keine Rolle und auch vor überzogenen Mieterhöhungen im Laufe der Mietzeit ist der Mieter geschützt. Eine Mieterhöhung kommt überhaupt nur in Betracht, wenn

  • der Vermieter mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde Wohnung oder Haus modernisiert hat,
  • die Hypothekenzinsen gestiegen sind oder
  • der Gesetzgeber die Instandhaltungspauschalen - wie zuletzt zum 1. August 1996 - oder Verwaltungskostenpauschalen erhöht.