Sozialwohnungen sind mit öffentlichen Mitteln des Bundes, der Länder und der Kommunen gefördert worden und unterliegen deshalb einer Belegungs- und Preisbindung, das heißt, die Wohnungen dürfen nur an bestimmte Mieter zu einem bestimmten Preis vermietet werden. Der Vermieter darf nur die sogenannte Kostenmiete verlangen, das ist die Miete, die er braucht, um seine laufenden Aufwendungen abzudecken. Wer eine Sozialwohnung angemietet hat, wohnt deshalb relativ preiswert, die ortsübliche Vergleichsmiete spielt keine Rolle und auch vor überzogenen Mieterhöhungen im Laufe der Mietzeit ist der Mieter geschützt. Eine Mieterhöhung kommt überhaupt nur in Betracht, wenn