Familienratgeber

Infos für Familien von A bis Z

Sozialwohnung - Wohnberechtigungsschein

 

  1. Wie hoch darf das Einkommen sein?
  2. Wie groß darf eine Sozialwohnung bzw. Belegungsbindungswohnung sein?
  3. Wann wird ein "dringender Wohnbedarf" anerkannt?
  4. Miete im sozialen Wohnungsbau
  5. Fehlbelegungsabgabe

 

"Dringender Wohnbedarf"

Es sollen Wohnungssuchende mit "dringlichem Wohnbedarf" in Sozialwohnungen sowie Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften vorrangig versorgt werden. Der "dringende Wohnbedarf" ist auf dem Wohnberechtigungsschein vermerkt.

Folgende Berechtigungsgruppen werden unterschieden:

  • Familien mit mindestens einem Kind ohne eine Wohnung oder in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen (als Familien gelten auch Alleinstehende mit mindestens einem Kind);
  • Eheleute bzw. Verlobte ohne eigene Wohnung, wenn eine Schwangerschaft ab der 14. Woche nachgewiesen ist;
  • Schwerbehinderte, wenn die derzeitigen Wohnverhältnisse wegen der anerkannten Leiden für sie objektiv ungeeignet sind;
  • Alleinstehende psychisch Kranke ohne eigene Wohnung;
  • Wohnungssuchende, die aus städtebaulichen Gründen ihre bisherige Wohnung aufgeben müssen (Sanierung, Gewerbe- oder Industrieansiedlung etc.);
  • Inhaber ofenbeheizter Wohnungen, und zwar:
    • Alleinstehende, die das 70. Lebensjahr vollendet haben
    • Eheleute, bei denen ein Ehepartner das 70. Lebensjahr vollendet hat;
  • Räumungspflichtige, in der Regel aufgrund eines gerichtlichen Räumungstitels oder eines bau- und wohnungsaufsichtlichen Benutzungsverbots, die bisher eine eigene Wohnung bewohnt haben, oder eine Wohnmöglichkeit in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis haben (Werkwohnungen, Dienstwohnungen usw.) und dieses aus Altersgründen beenden müssen;
  • Personen, die in Einrichtungen der sozialen Wohnhilfe oder sonstigen Behelfsunterkünften oder in vergleichbaren Unterkünften des Jugend-, Frauen- und Sozialwesens (z. B. Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen für geschlagene Frauen oder Mädchenhäusern) leben (ausgenommen sind hier Aus- und Übersiedlereinrichtungen).