Familienratgeber

Infos für Familien von A bis Z

Sozialwohnung - Wohnberechtigungsschein

 

  1. Wie hoch darf das Einkommen sein?
  2. Wie groß darf eine Sozialwohnung bzw. Belegungsbindungswohnung sein?
  3. Wann wird ein "dringender Wohnbedarf" anerkannt?
  4. Miete im sozialen Wohnungsbau
  5. Fehlbelegungsabgabe

 

Erlaubte Größe der Wohnung

Ist ein WBS-Antrag geprüft und gehören Sie zum Kreis der Berechtigten, wird der (ein Jahr lang) gültige Wohnberechtigungsschein zugeschickt. Darauf ist u. a. die im Gesetz festgelegte angemessene Wohnungsgröße vermerkt.

Es gilt Folgendes: Je ein Wohnraum für den Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen. Also: Ein Alleinstehender hätte Anspruch auf eine Einzimmerwohnung, einem Ehepaar mit drei Kindern stünden maximal fünf Wohnräume zu.

Können besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse geltend gemacht werden, wird auch zusätzlicher Wohnraum anerkannt.

Hier nur einige Beispiele:

  • Ein Mieter braucht in seiner Wohnung eine ständige Betreuungsperson, um die Aufnahme in ein Pflegeheim zu vermeiden.
  • Ein Mieter kann seinen Beruf nur in der Wohnung ausüben, von der damit auch seine Existenz abhängt.

Für die Wohnungsämter gibt es aber auch noch andere Gründe, auf dem WBS einen zusätzlichen Raumbedarf anzuerkennen. Zum Beispiel für

  • junge, bisher kinderlose Ehepaare, die nicht gleich wieder auf Wohnungssuche gehen sollen, wenn sich Nachwuchs einstellt.

Mit einem Wohnberechtigungsschein für eine 1-Zimmer-Wohnung kann auch eine kleine 11/2-Zimmer-Wohnung oder eine kleine 2-Zimmer-Wohnung gemietet werden. Die Wohnfläche der 2-Zimmer-Wohnung darf aber insgesamt nicht größer sein als 50 qm.

2-Personen-Haushalte, die einen WBS für 2 Zimmer haben, können auch eine kleine 3-Zimmer-Wohnung mit bis zu 60 qm Gesamtwohnfläche mieten.