Familienratgeber

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ALG II / Sozialgeld

Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

Seit 1. Januar 2005 sind Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, zusammen geführt. (Hartz IV) Die Neuregelung hat inzwischen vielfältigen Änderungen erfahren.

Die nachfolgenden Informationen zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld sind auf dem neuesten Stand (Februar 2007).

Grundsätzliches

Als erwerbsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, nicht über 65 Jahre alt ist und nicht ein Kind unter drei Jahren zu betreuen hat.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende orientiert sich wie die Sozialhilfe am Bedarf des Hilfebedürftigen und seiner Familie/Bedarfsgemeinschaft, nicht mehr wie bei der bisherigen Arbeitslosenhilfe am früheren Nettolohn des Arbeitslosen.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige das Arbeitslosengeld II (ALG II) und die nicht erwerbsfähigen Angehörigen ihrer Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld (SGB II).

Als Bezugssystem für die Ausgestaltung des Arbeitslosengeld II dient die Sozialhilfe Neben der pauschalierten Leistung für den Lebensunterhalt (Regelleistung plus Mehrbedarfe siehe Tabelle) werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Kosten, soweit sie angemessen sind, übernommen.

Eigenes Einkommen und Vermögen werden angerechnet. Einen Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten in gerader Linie gibt es bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nicht.

Mit der Einführung des Arbeitslosengeld II sind erwerbsfähige Hilfebedürftige gesetzlich versichert in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erwerben allerdings nur einen geringen Rentenanspruch.

Der Rentenversicherungsbeitrag für Arbeitslosengeld II Bezieher ist seit 1. 1. 2007 von 78 auf 40 Euro im Monat abgesenkt. Dadurch sinkt der Rentenanspruch, den Arbeitslosengeld II Bezieher erwerben, von bisher 4,24 Euro monatlicher Rente je Jahr mit Arbeitslosengeld II auf nur noch 2,18 Euro.

 Sozialgesetzbuch II

 Beantragt und ausgezahlt wird das Arbeitslosengeld II bei der örtlichen Agentur für Arbeit.

 Agentur für Arbeit oder im Internet beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Broschüre: "111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld "

Mit dieser Broschüre, herausgeben vom DGB-Bundesvorstand, wollen die Autoren Rolf Winkel und Hans Nakielski Arbeitslosengeld II Beziehern helfen, ihre Rechte zu klären und ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Informationen sind auf dem aktuellen Rechtstand und geben kompakt und verständlich Auskunft.
(Bund-Verlag Frankfurt am Main, 9,90 Euro)